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ARTIKEL 58 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 58

Datenschutz

Für die Zwecke dieses Abkommens vereinbaren die Vertragsparteien, bei der Verarbeitung personenbezogener und sonstiger Daten ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, das mit den strengsten internationalen Normen vereinbar ist.

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