vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 9 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 9

Gesundheits- und Pflanzenschutz

Im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens, des Internationalen Tierseuchenamts und der Codex-Alimentarius-Kommission führen die Vertragsparteien Gespräche und einen Informationsaustausch über Rechtssetzungs-, Zertifizierungs- und Kontrollverfahren.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte