ARTIKEL 9
Gesundheits- und Pflanzenschutz
Im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens, des Internationalen Tierseuchenamts und der Codex-Alimentarius-Kommission führen die Vertragsparteien Gespräche und einen Informationsaustausch über Rechtssetzungs-, Zertifizierungs- und Kontrollverfahren.
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