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Artikel 6 Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2014

Artikel 6

Unverletzlichkeit der Archive

Die Archive der Organisation und allgemein alle Dokumente, die in ihrem Eigentum oder Besitz stehen, sind unverletzlich.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20008887

Dokumentnummer

NOR40163238

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)