Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 56
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Patronenprüfordnung 1999, BGBl. II Nr. 388/1999, außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 56
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Patronenprüfordnung 1999, BGBl. II Nr. 388/1999, außer Kraft.
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