vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 122 SFVO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.2013

Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen

§ 122

In gedeckten Laderäumen und in der Nähe offener Ladeluken gedeckter Laderäume sind der Gebrauch von Feuer und offenem Licht sowie das Rauchen verboten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)