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Informationsaustausch in Steuersachen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2013

§ 0

Informationsaustausch in Steuersachen (Vereinigtes Königreich)

Kurztitel

Informationsaustausch in Steuersachen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/2013

Inkrafttretensdatum

01.06.2013

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen

StF: BGBl. III Nr. 107/2013 (NR: GP XXIV RV 1916 AB 2100 S. 184 . BR: AB 8866 S. 816 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Juni 2013 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

In Anerkennung des Wunsches der Regierung Österreichs und der Regierung Jerseys (der Vertragsparteien), den Informationsaustausch in Steuersachen zu verbessern und zu erleichtern;

in Anerkennung dessen, dass die Regierung Jerseys im Rahmen der Ermächtigung durch das Vereinigte Königreich das Recht hat, mit der Regierung Österreichs ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu verhandeln, abzuschließen, durchzuführen und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abkommens, zu kündigen;

sind die Vertragsparteien daher nun übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen, das nur Verpflichtungen für die Vertragsparteien enthält.

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