Fahrpreisentschädigungen andere Zeitfahrkarten
§ 5.
Fahrgäste, die eine andere Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Fahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, ist in den Entschädigungsbedingungen der Eisenbahnunternehmen eine angemessene Entschädigung zu gewähren.
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2024
Gesetzesnummer
20008278
Dokumentnummer
NOR40148435
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)