2. Hauptstück
Fahrgäste mit Zeitfahrkarten Anwendungsbereich
§ 3
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes sind auf Beförderungen von Fahrgästen mit Jahreskarten oder anderen Zeitfahrkarten auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden. Beförderungen im Stadtverkehr sind ausgenommen.
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