Begriffsbestimmungen
§ 4
Für diese Verordnung sind die Begriffsbestimmungen der WFA-GV sowie folgende maßgebend:
- 1. Finanzielle Auswirkungen sind die Auswirkungen eines Regelungsvorhabens oder sonstigen Vorhabens
- a) auf den Bundeshaushalt hinsichtlich der Aufwendungen und Erträge, der Aus- und Einzahlungen, der Vermögenswerte und Fremdmittel zu einem bestimmten Stichtag und der Vollbeschäftigtenäquivalente oder
- b) auf die Haushalte anderer Gebietskörperschaften oder der Sozialversicherungsträger.
- 2. Projekt ist ein einmaliges, in seinen Aufwendungen begrenztes Unternehmen mit Anfangs- und Endtermin, das unternommen wird, um ein Ergebnis zu erzeugen.
- 3. Finanzielle-Auswirkungen-Rechner ist eine von der Bundesministerin für Finanzen oder vom Bundesminister für Finanzen zur Verfügung gestellte IT-Anwendung zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)