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§ 10b WFA-GV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2015

Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung

§ 10b

(1) Die Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung sind:

  1. 1. Problemanalyse,
  2. 2. Zielformulierung,
  3. 3. Maßnahmenformulierung,
  4. 4. Abschätzung der finanziellen Auswirkungen.

(2) Die vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist jeweils pro Regelungsvorhaben oder sonstigem Vorhaben durchzuführen. Die Ausführungen gemäß der Abs. 3 bis 5 sind insbesondere bei bloßen Kundmachungen oder redaktionellen Änderungen dem Vorhabensumfang anzupassen.

(3) Bei der Problemanalyse sind insbesondere der Grund des Tätigwerdens (Problem und dessen Ursachen), der Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Unionsrecht, das Ausmaß des Problems, die von dem Problem Betroffenen sowie allfällige Alternativen zu beschreiben.

(4) Bei der Zielformulierung sind die Regelungs- beziehungsweise Vorhabensziele zu nennen. Es ist ein allfälliger Zusammenhang mit einem Wirkungsziel im Bundesvoranschlag darzustellen.

(5) Bei der Maßnahmenformulierung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Maßnahmen sachlich abgegrenzt ausgewiesen werden.

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