Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 48.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
(2) Die Markscheideverordnung, BGBl. II Nr. 69/2001, tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2013 außer Kraft. Davon ausgenommen ist § 51 Abs. 1 erster Satz. Weiters gilt § 51 Abs. 2 erster Satz mit der Maßgabe weiter, dass die angeführten Risse und Karten ab der letzten Vermessung vor dem 1. März 2001 in automationsunterstützter Form vorliegen müssen.
(3) Ausnahmebewilligungen, die aufgrund des § 52 der Markscheideverordnung, BGBl. II Nr. 69/2001, erteilt worden sind, gelten als entsprechende Ausnahmebewilligungen gemäß § 47 dieser Verordnung weiter.
(4) § 47 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022
Gesetzesnummer
20008132
Dokumentnummer
NOR40244649
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