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§ 1 SKP-V 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2012

Abschnitt 1

Allgemeines Zweck

§ 1

Ziel dieser Verordnung ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung spezieller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Bereitstellern in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.

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