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§ 2 Maler/in und Beschichtungstechniker/in-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2012

Berufsprofil

§ 2

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten des Lehrberufes erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1. Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen:
  1. a) Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen,
  2. b) Prüfen und Bewerten von Untergründen,
  3. c) Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
  4. d) Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen,
  5. e) Aufbringen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen auf Untergründen mit verschiedenen Arbeitstechniken,
  6. f) Erkennen und Beseitigen von Beschichtungsmängeln,
  7. g) Gestalten von Oberflächen mit Zier- und Schmucktechniken,
  8. h) Anbringen von Beschichtungen zum Zwecke der Wärmeisolierung,
  9. i) Beraten von Kunden.
  1. 2. Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Historische Maltechnik:
  1. a) Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen unter besonderer Beachtung der Bewahrung historischer Substanz,
  2. b) Prüfen und Bewerten von Untergründen,
  3. c) Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
  4. d) Erkennen von historischen Arbeitstechniken,
  5. e) Instandsetzen von Untergründen in Abstimmung mit denkmalpflegerischen Vorgaben,
  6. f) Herstellen bzw. Rekonstruieren von historischen Beschichtungen mit historischen Arbeitstechniken wie zB Fresco- und Seccomalerei,
  7. g) Herstellen bzw. Rekonstruieren von Ziertechniken,
  8. h) Beraten von Kunden sowie Zusammenarbeiten mit Behördenvertretern wie zB dem Bundesdenkmalamt oder Restauratoren usw.
  1. 3. Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Dekormaltechnik:
  1. a) Prüfen und Bewerten von Untergründen,
  2. b) Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
  3. c) Entwickeln und Umsetzen von Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischen Anforderungen,
  4. d) Abstimmen und Mischen von Farbtönen unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen,
  5. e) Malen von Architekturimitationen aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen sowie von Landschaftsdarstellungen in verschiedenen Vegetationsformen,
  6. f) Anfertigen und Aufbringen von Imitaten wie zB von Holz-, Stein-, Marmor-, Textil-, und Metallimitationen sowie Riss- und Bruchimitationen,
  7. g) Zeichnen und Anfertigen von Schriften und Ornamenten,
  8. h) Bemalen von Bühnenhintergründen und -wänden,
  9. i) Beraten von Kunden.
  1. 4. Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Korrosionsschutz:
  1. a) Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Einsetzen von Fahr-, Trag-, Hänge- und Auslegergerüsten (Instandhalten, Bedienen) sowie Auf- und Abbauen von Abplanungen und Einhausungen zum Schutz gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse,
  2. b) Prüfen und Bewerten von Untergründen,
  3. c) Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
  4. d) Feststellen von Schäden durch Korrosion, der Korrosionsart und des Korrosionsgrades,
  5. e) Auswählen der Korrosionsschutzmaßnahmen bzw. der Schutz- und Instandsetzungsverfahren,
  6. f) Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen und Aufbringen von Beschichtungen,
  7. g) Schützen von Betonoberflächen mit Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen,
  8. h) Aufbringen von Spezialbeschichtungen und Brandschutzbeschichtungen,
  9. i) Beraten von Kunden.

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