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§ 83 Prüfungsordnung BMHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

20. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Diplomarbeit

§ 83

Im Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ ist eine ausbildungsspezifische Diplomarbeit zu verfassen.

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