vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.3.2012

Artikel 1

  1. 1. Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.europa.eu der Kommission zur Verfügung zu stellen.
  2. 2. Sofern das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „ojs@publications.europa.eu “ zu übermitteln.
  3. 3. Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:

    +352 29 29 42 670

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)