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Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Katar)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Katar)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Katar
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.03.2012
Unterzeichnungsdatum
30.12.2010
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 52/2012 (NR: GP XXIV RV 1201 AB 1329 S. 114 . BR: AB 8562 S. 799 .)
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. September 2011 bzw. 6. Februar 2012 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 7. März 2012 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Staates Katar, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
DBA
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2025
Gesetzesnummer
20007728
Dokumentnummer
NOR40137114
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