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§ 146 BVergGVS 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2012

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 146

Verordnungen und Kundmachungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, insbesondere auch in seinen neuen Fassungen, können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.

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