Anhang 2: Annäherungszone
Anlage2
Netz-Nennspannung(kV) | Äußere Grenze der Annäherungszone (cm) |
bis 1 | 50 |
über 1 bis 30 | 150 |
über 30 bis 110 | 200 |
über 110 bis 220 | 300 |
über 220 bis 380 | 400 |
Ausnahmen
von Anhang 1 und Anhang 2:
Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach den anerkannten Regeln der Technik ergibt, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2017
Gesetzesnummer
20007682
Dokumentnummer
NOR40136095
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)