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§ 4 DLG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.11.2011

Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 4

Den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes widersprechende Regelungen, die auf Gemeinschaftsrecht beruhen und spezifische Aspekte der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung in bestimmten Berufen oder Bereichen regeln, gehen diesem Bundesgesetz vor.

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