Artikel 1
- 1.Die vorliegende Vereinbarung wird im Geiste der Weiterentwicklung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik geschlossen. Ihr Ziel ist es, den bilateralen Austausch von Informationen zu erweitern und Schritte in Richtung einer Harmonisierung des Notfallmanagements der Tschechischen Republik und der Republik Österreich bei radiologischen Unfällen zu setzen.2.Die Vereinbarung regelt Bedingungen, unter denen Ergebnisse und Eingabedaten der Prognosesysteme ESTE und TAMOS übermittelt werden.3.Die Codes ESTE EDU (für das KKW Dukovany) und ESTE ETE (KKW Temelin) werden bei SÚJB eingesetzt und dienen bei einem nuklearen Störfall und Unfall als wichtiges Unterstützungsinstrumentarien für das Notfallpersonal.
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2 Erwähnt in BGBl. III Nr. 68/2010.
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