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Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.2011

§ 0

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

Kurztitel

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 140/2011

Inkrafttretensdatum

03.06.2011

Langtitel

Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006

StF: BGBl. III Nr. 140/2011

Ratifikationstext

Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 3. Juni 2011 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden „Parteien“ genannt, haben in ihrem Bemühen um die Durchführung des Rücküberübernahmeabkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Mai 2006 1, im Folgenden „Abkommen“ genannt und nach Maßgabe des Artikels 20 des Abkommens Folgendes vereinbart:

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1 Siehe ABl. Nr. L 129 vom 17.5.2007 S.40.

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