§ 3
Die Veröffentlichung hat zu enthalten:
- 1. den Verschmelzungsvertrag (dessen Entwurf) oder den Spaltungsplan als pdf-Datei;
- 2. den Hinweis auf Rechte sowie allfällige zusätzliche Angaben (§ 221a Abs. 1 zweiter Satz AktG, § 7 Abs. 1 zweiter Satz SpaltG, § 8 Abs. 2 EU-VerschG, § 19 Abs. 1 SEG);
- 3. Metadaten zur Veröffentlichung entsprechend den vorgegebenen Eingabefeldern in der Anwendung.
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