Zu § 9 Abs. 1 FAG 2008
§ 2
Die Erträge der Abgaben mit einheitlichem Schlüssel werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:
Bund | Länder | Gemeinden | |
Abgaben mit einheitlichem Schlüssel: | 67,417 | 20,700 | 11,883 |
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