vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.8.2011

Zu § 9 Abs. 1 FAG 2008

Zu § 9 Abs. 1 FAG 2008

§ 2

Die Erträge der Abgaben mit einheitlichem Schlüssel werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:

 

Bund

Länder

Gemeinden

Abgaben mit einheitlichem Schlüssel:

67,417

20,700

11,883

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)