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§ 10 Angaben zur Wirkungsorientierung-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.2011

Stellungnahmen der haushaltsleitenden Organe zu den Empfehlungen des Rechnungshofes

§ 10

Das jeweilige haushaltsleitende Organ kann im Bundesvoranschlagsentwurf je Globalbudget gemäß Anhang 2 im Eingabefeld „Stellungnahme des haushaltsleitenden Organs zu den Empfehlungen des Rechnungshofes“ einen Auszug aus Stellungnahmen, die in den entsprechenden Prüfberichten veröffentlicht wurden, anfügen. Diese Auszüge sind mit einer Quellenangabe zu versehen. Darüber hinaus hat das haushaltsleitende Organ mitzuteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden.

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