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§ 32 ÖSG 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2012

Antragstellung

§ 32.

Der Antragsteller hat dem Antrag auf Erteilung einer Konzession folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. 1. Angaben über den Sitz und die Rechtsform;
  2. 2. die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag;
  3. 3. den Geschäftsplan, aus dem der organisatorische Aufbau des Unternehmens und die internen Kontrollverfahren hervorgehen; weiters hat der Geschäftsplan eine Budgetvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre zu enthalten;
  4. 4. eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Infrastruktur;
  5. 5. ein Nachweis von zumindest drei Jahren praktischer Erfahrung im Fahrplan- und Bilanzgruppenmanagement;
  6. 6. die Höhe des den Vorständen im Inland unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung stehenden Anfangskapitals;
  7. 7. die Identität und die Höhe des Beteiligungsbetrages der Eigentümer, die eine qualifizierte Beteiligung am Unternehmen halten, sowie die Angabe der Konzernstruktur, sofern diese Eigentümer einem Konzern angehören;
  8. 8. die Namen der vorgesehenen Vorstände und deren Qualifikation zum Betrieb des Unternehmens.

Schlagworte

Fahrplanmanagement

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2017

Gesetzesnummer

20007386

Dokumentnummer

NOR40130606

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