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§ 35 HS-QSG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2012

11. Abschnitt

Inkrafttreten und Vollziehung Verweisungen

§ 35.

In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Bundesgesetze sind Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.

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