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Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Serbien)
Kurztitel
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Serbien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Serbien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.2011
Unterzeichnungsdatum
13.07.2010
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 56/2011 (NR: GP XXIV RV 878 AB 1080 S. 96. BR: AB 8460 S. 794.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Serbisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. Dezember 2010 bzw. am 11. April 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden Vertragsparteien genannt,
überzeugt davon, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung eine wichtige Grundlage der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet und zugleich ein Element zur Sicherung der Stabilität Europas darstellt,
im Hinblick auf die in den bisherigen bilateralen wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gewonnene positive Erfahrung und die Notwendigkeit der Vervollkommnung dieser Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen, unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlichen und technischen Wissens sowie der Internationalisierung von Wissenschaft und Technik, von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Integrationsprozessen in Europa, zu vertiefen,
in Anerkennung der Wichtigkeit einer verbesserten Koordination der bilateralen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20007249
Dokumentnummer
NOR40128290
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