Artikel 22
Die Anwendung des in diesem Kapitel bestimmten Rechts darf nur versagt werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) offensichtlich widerspricht, wobei das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022
Gesetzesnummer
20007247
Dokumentnummer
NOR40128219
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