Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 9
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 5 und 6 entsprechend anzuwenden.
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Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 9
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 5 und 6 entsprechend anzuwenden.
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