ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 17
Artikel 17
In-Kraft-Treten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und ist mit dem Tag der Wirksamkeit des Abkommens anzuwenden.
GESCHEHEN zu Podgorica, am 1. Juni 2010 in zwei Urschriften in deutscher und montenegrinischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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