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Luftverkehrsabkommen (Mongolei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2011

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Mongolei)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Mongolei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 31/2011

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Langtitel

(Übersetzung)

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei

StF: BGBl. III Nr. 31/2011

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 9. Februar 2010 bzw. 24. Jänner 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 2011 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

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