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Anlage 4 Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2011

Anlage 4

Anhang 4

Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und staatenlosen Personen gelten (Artikel 4 Absatz 1)

  1. - Aus- und Einreisestempel der Behörden der ersuchten Vertragspartei in Reisedokumenten;
  1. - gültiges Dokument, z.B. Visum und/oder Aufenthaltstitel, der vom ersuchten Staat für den rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staats ausgestellt wurde;
  1. - Flugschein, Fahrkarten für Bahn oder Bus, mit Vor- und Familienamen versehene Dokumente, Bescheinigungen oder Rechnungen jeder Art, aus denen der Aufenthalt oder der Reiseweg der betroffenen Person im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei hervorgeht;

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