Ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden (vgl. § 15).
LuF-PauschVO 2011 § 0
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
28.12.2010
Abkürzung
LuF-PauschVO 2011
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden (vgl. § 15).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2011)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
20007079
Dokumentnummer
NOR40125333
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