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Artikel 23 Übereinkommen über Streumunition

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2010

Artikel 23

Artikel 23

Verbindliche Wortlaute

Der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut dieses Übereinkommens sind gleichermaßen verbindlich.

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