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§ 95 BHV 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Leistungskalkulation

§ 95

Die Leistungen sind – unabhängig davon, ob es sich um interne oder externe Leistungen handelt – nach dem gleichen Kalkulationsverfahren kostenmäßig zu bewerten. Direkt zuordenbare Kosten sind direkt zu verrechnen. Bei nicht direkt zuordenbaren Kosten sind folgende Verrechnungsschritte durchzuführen:

  1. 1. Verrechnung der nicht disponiblen und der zeitlich abgegrenzten Personalkosten der Kostenstelle mittels Tarifen und Mengen auf Grundlage der geschätzten oder aufgezeichneten Leistungszeiten je Mitarbeiterkategorie.
  2. 2. Verrechnung der disponiblen und sekundären Personalkosten der Kostenstelle als Ist-Kosten im gleichen Verhältnis wie die bereits mittels Tarif verrechneten Personalkosten oder auf Basis genauerer Aufzeichnung.
  3. 3. Verrechnung der primären und sekundären Betriebskosten der Kostenstelle als Ist-Kosten im Verhältnis zu den Leistungszeiten.
  4. 4. Die Differenz zwischen den mittels Tarifen verrechneten Personalkostenanteilen und den tatsächlich angefallenen Personalkosten der Kostenstelle ist im Verhältnis zu den bereits mittels Tarif verrechneten Personalkosten nachzuverrechnen.

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