Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 43
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 43
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)