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Anlage1 Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.2010

(Übersetzung)
Anhang I

Tätigkeiten

Anlage1

Nr.

Tätigkeit

Kapazitätsschwellen-wert
(Spalte 1)

Mitarbeiter-schwellenwert (Spalte 2)

1.

Energiesektor

a)

Mineralöl- und Gasraffinerien

*

10 Mitarbeiter

b)

Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen

*

c)

Wärmekraftwerke und andere Feuerungsanlagen

mit einer Feuerungs-wärmeleistung von 50 Megawatt (MW)

d)

Kokereien

*

e)

Anlagen zum Mahlen von Kohle

mit einer Kapazität von 1 t pro Stunde

f)

Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen

*

2.

Herstellung und Verarbeitung von Metallen

a)

Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz (einschließlich sulfidischer Erze)

*

10 Mitarbeiter

b)

Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen

mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde

c)

Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch

 
 

i) Warmwalzen

mit einer Kapazität von 20 t Rohstahl pro Stunde

ii) Schmieden mit Hämmern

mit einer Schlagenergie von 50 Kilojoule pro Hammer bei einer Wärmeleistung von über 20 MW

iii) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten

mit einer Verarbei-tungskapazität von 2 t Rohstahl pro Stunde

d)

Eisenmetallgießereien

mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag

e)

Anlagen

i) zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren

*

 

ii) zum Schmelzen, einschließlich Legieren, von Nichteisenmetallen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukten (Raffination, Gießen usw.)

mit einer Schmelz-kapazität von 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen

f)

Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren

wenn das Wirkbad-volumen 30 m³ beträgt

3.

Mineralverarbeitende Industrie

a)

Untertage-Bergbau und damit verbundene Tätigkeiten

*

10 Mitarbeiter

b)

Tagebau

wenn die Oberfläche des Abbaugebiets 25 ha entspricht

c)

Anlagen zur Herstellung von

 
 

i) Zementklinkern in Drehrohröfen

mit einer Produktions-kapazität von 500 t pro Tag

 

ii) Kalk in Drehrohröfen

mit einer Produktions-kapazität von über 50 t pro Tag

 

iii) Zementklinkern oder Kalk in anderen Öfen

mit einer Produktions-kapazität von 50 t pro Tag

d)

Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest

*

e)

Anlagen zur Herstellung von Glas einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern

mit einer Schmelzka-pazität von 20 t pro Tag

f)

Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern

mit einer Schmelzka-pazität von 20 t pro Tag

g)

Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan

mit einer Produktions-kapazität von 75 t pro Tag oder einer Ofen-kapazität von 4 m³ und einer Besatzdichte pro Ofen von 300 kg/m³

4.

Chemische Industrie

a)

Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien wie

*

10 Mitarbeiter

i) einfachen Kohlenwasserstoffen (linearen oder ringförmigen, gesättigten oder ungesättigten, aliphatischen oder aromatischen)

ii) sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Alkoholen, Aldehyden, Ketonen, Carbonsäuren, Estern, Acetaten, Ethern, Peroxiden, Epoxidharzen

iii) schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen

iv) stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Aminen, Amiden, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrilen, Cyanaten, Isocyanaten

v) phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen

vi) halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen

vii) metallorganischen Verbindungen

viii) Basiskunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis)

ix) synthetischen Kautschuken

x) Farbstoffen und Pigmenten

xi) Tensiden

b)

Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von anorganischen Grundchemikalien wie

*

i) von Gasen wie Ammoniak, Chlor oder Chlorwasserstoff, Fluor oder Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen

ii) von Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefeligen Säuren

iii) von Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid

iv) von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat

v) von Nichtmetallen, Metalloxiden oder sonstigen anorganischen Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid

c)

Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger)

*

d)

Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und von Bioziden

*

10 Mitarbeiter

e)

Anlagen zur industriellen Herstellung von Grundarzneimitteln unter Verwendung eines chemischen oder biologischen Verfahrens

*

f)

Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial

*

5.

Abfall und Abwasserwirtschaft

a)

Anlagen zur Verbrennung, Pyrolyse, Verwertung, chemischen Behandlung oder Deponierung gefährlicher Abfälle

mit einer Aufnahme-kapazität von 10 t pro Tag

10 Mitarbeiter

b)

Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfall

mit einer Kapazität von 3 t pro Stunde

c)

Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle

mit einer Kapazität von 50 t pro Tag

d)

Deponien (mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle)

mit einer Aufnahme-kapazität von 10 t pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von 25 000 t

e)

Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen

mit einer Ver-arbeitungskapazität von 10 t pro Tag

f)

Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen

mit einer Kapazität von 100 000 Einwohner-gleichwerten

g)

Eigenständig betriebene Industrieabwasserbe-handlungsanlagen für eine oder mehrere der in diesem Anhang beschriebenen Tätigkeiten

mit einer Kapazität von 10 000 m3 pro Tag

6.

Papier und Holz

a)

Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

*

10 Mitarbeiter

b)

Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)

mit einer Produktions-kapazität von 20 t pro Tag

c)

Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien

mit einer Produktions-kapazität von 50 m³ pro Tag

7.

Intensive Tierhaltung und Aquakultur

a)

Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen

i) mit 40 000 Plätzen für Geflügel

10 Mitarbeiter

ii) mit 2 000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg)

iii) mit 750 Plätzen für Sauen

b)

Intensive Aquakultur

1000 t Fisch und Schalentiere pro Jahr

8.

Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel und Getränkesektor

a)

Anlagen zum Schlachten

mit einer Schlacht-kapazität (Tierkörper) von 50 t pro Tag

10 Mitarbeiter

b)

Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen aus

 

i) tierischen Rohstoffen (mit Ausnahme von Milch)

mit einer Produktions-kapazität von 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag

 

ii) pflanzlichen Rohstoffen

mit einer Produktions-kapazität von 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag (Vierteljahres-durchschnittswert)

c)

Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch

mit einer Aufnahme-kapazität von 200 t pro Tag (Jahresdurch-schnittswert)

9.

Sonstige Tätigkeiten

 

a)

Anlagen zur Vorbehandlung (zum Beispiel Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien

mit einer Verarbei-tungskapazität von 10 t pro Tag

  

b)

Anlagen zum Gerben von Häuten oder Fellen

mit einer Verarbei-tungskapazität von 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag

  

c)

Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken

mit einer Verbrauchs-kapazität von 150 kg Lösungsmitteln pro Stunde oder 200 t pro Jahr

  

d)

Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren

*

  

e)

Anlagen für den Bau von und zum Lackieren oder zum Entfernen von Lackierungen von Schiffen

mit einer Kapazität für 100 m lange Schiffe

10 Mitarbeiter

 
     

Erläuternde Anmerkungen:

Spalte 1 enthält die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a genannten Kapazitätsschwellenwerte.

Ein Sternchen (*) bedeutet, dass kein Kapazitätsschwellenwert gilt (alle Anlagen sind meldepflichtig).

Spalte 2 enthält die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitarbeiterschwellenwerte.

„10 Mitarbeiter“ bedeutet das Äquivalent von 10 Vollzeitbeschäftigten.

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