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§ 8 Hufschmied/in-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Fachzeichnen

§ 8

(1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer Hufskizze und Beschlagsskizze nach Angabe zu umfassen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 45 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

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