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§ 1 Saatgut-Beiz-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.3.2010

Ziel

§ 1

Ziel dieser Verordnung ist es, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die von Saatgut ausgehen, welches mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, zu minimieren, sodass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt bei gleichzeitig ausreichender Verfügbarkeit von behandeltem Saatgut gewährleistet ist.

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