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Anlage II PyroTG-DV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2017

Anlage II

(Anm.: Anlage II ist als PDF dokumentiert.

1. Die Novellierungsanweisung in Artikel 5 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 287/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „1. In der Anlage 2 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“.

2. Die Novellierungsanweisungen in Artikel 4 Z 1 und 3 der Novelle BGBl. II Nr. 87/2017 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten: „1. In § 3 Abs. 5 Z 4 sowie Anlage II wird die Wortfolge „Familien- oder Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt. 3. In Anlage II wird die Wendung „Familienname/Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt.)

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2017

Gesetzesnummer

20006644

Dokumentnummer

NOR40192043

Zusatzdokumente: Anlage_II 

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