EU-Konformitätsbewertung
§ 21b
Bei der Bewertung der Konformität pyrotechnischer Gegenstände muss eines der folgenden in Anhang II der Richtlinie 2013/29/EU angeführten Verfahren durchgeführt werden:
- 1. das EU-Baumusterprüfverfahren (Modul B) und, nach Wahl des Herstellers, entweder
- a) das Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder
- b) das Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D) oder
- c) das Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt (Modul E);
- 2. das Verfahren zur Einzelprüfung (Modul G);
- 3. das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung des Produkts (Modul H), soweit es pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 betrifft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)