Erweiterung der Sammlung
§ 16
Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlungsbereiche gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel. Dies erfolgt unter Beachtung international anerkannter ethischer Standards für naturwissenschaftliche Einrichtungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)