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§ 7 Aufhebungs- und RehabilitationsG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2009

Außerkrafttreten

§ 7

Mit Ablauf des 30. November 2009 tritt das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird (Artikel I, BGBl. I Nr. 86/2005) außer Kraft.

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