Anlage 5
(zu § 5 Abs. 3)
Probenbegleitschein – Begleitdaten
(Mindestanforderungen)
- 1. Name des Probenehmers
- 2. Ort, Datum und Stunde der Probenahme
- 3. Probenahmestelle
- 4. Sichttiefe
- 5. pH-Wert
- 6. gelöster Sauerstoff (% Sättigung)
- 7. Witterungsverhältnisse zur Zeit der Probenahme (wie wolkenlos, heiter, bewölkt, stark bewölkt, leichter Regen, starker Regen, nebelig, schwül, extrem schwül, schwach windig, mittel windig, stürmisch, wobei Mehrfachangaben zulässig sind)
- 8. Wetter am Vortag (wie sonnig, bewölkt, Niederschlag, Gewitter, lebhaft windig)
- 9. Wetterperiode vorher (wie extreme Hitze, Unwetter, sehr kühl)
- 10. Wellengang (wie keiner, gering, mittel, hoch)
- 11. Trübe (wie klar, leicht getrübt, stark getrübt, verursacht durch Algenblüte, Wellenschlag, Witterung, sonstiges)
- 12. Wassertemperatur [°C]
- 13. Lufttemperatur [°C]
- 14. Wasserstand (hoch, mittel, niedrig)
- 15. Besucheranzahl (zur Zeit der Probenahme und wo möglich am Vortag), gegebenenfalls Auskunft an der Kassa, bei einem Parkraumbewirtschafter oder Gastronomiebetrieb vor Ort einholen bzw. schätzen
- 16. Auffälligkeiten (wie kein Badebetrieb, Kot/Erde im Wasser, Sedimentaufwirbelungen, Wasservögel, Schnecken, Algen, starke Algenblüte, sonstige Wasserpflanzen, Einleitung von Verunreinigungen, Messgerät defekt)
Im Sinne einer besseren Beurteilungsmöglichkeit durch die für die Überwachung zuständige Behörde sind die angeführten Angaben der Probenbegleitscheine in die jeweiligen Beurteilungen (Prüfberichte) aufzunehmen oder ist eine Ausfertigung des Probenbegleitscheines dem jeweiligen Prüfbericht anzuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017
Gesetzesnummer
20006509
Dokumentnummer
NOR40153289
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