Darlehen ohne Besicherung
§ 5.
Darlehen, bei denen gemäß § 10 Abs. 4 Z 2 BSpG eine Besicherung nicht erforderlich erscheint, dürfen einem Bausparer bis insgesamt 45 000 Euro gewährt werden. Der Höchstbetrag gemäß dem ersten Satz erhöht sich in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 1 zweiter und dritter Satz nach Maßgabe der Tabelle 3 der Anlage 1.
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2024
Gesetzesnummer
20006506
Dokumentnummer
NOR40266317
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