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§ 1 Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

I. Zuständigkeit

Zuständigkeit bei Börsegeschäften

§ 1

An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.

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