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§ 3 Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Ausbildungsinhalte

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz werden folgende Ausbildungsinhalte festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten nach Anordnung und unter Aufsicht des Zahnarztes oder der Zahnärztin im Sinne des Ausbildungsprofils befähigt wird.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Lehrbetrieb

1.1

Aufgaben und Marktstellung des Lehrbetriebes

1.1.1

Kenntnis des Gesundheitswesens, der betriebsspezifischen Kontakte zu den jeweiligen Auftragnehmern, Kunden, Patienten oder Klienten und deren Verhalten

1.1.2

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der innerbetrieblichen Abläufe des Lehrbetriebes

1.2

Betriebseinrichtung, Hygiene, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

1.2.1

Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel

1.2.2

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

1.2.3

Kenntnis der wichtigsten medizinischen Einrichtungen einer zahnärztlichen Ordination

1.2.4

Kenntnis der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Sterilisation

Anwendung der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Sterilisation

1.2.5

Pflege und Wartung der Handinstrumente

1.2.6

Erste Hilfe-Ausbildung

Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall

1.2.7

Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

1.3

Ausbildung im dualen System

1.3.1

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

1.3.2

Kenntnis des Inhalts und Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

2.

Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

2.1

Kenntnis der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

2.2

Kenntnis des fachgerechten Verhaltens und der fachgerechten Kommunikation mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Patienten, Klienten oder Lieferanten

2.3

Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel

2.4

Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten sowie Arbeiten mit Formularen und Vordrucken, Arbeiten bei Postein- und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

2.5

Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken, Karteien und Akten

2.6

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen der EDV (Hardware, Software und Betriebssysteme) und von speziellen medizinischen EDV-Programmen

2.7

Durchführen arbeitsplatzspezifischer EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung, Kalkulation, Internet, E-Mail, Buchhaltung, Terminüberwachung und Ablage)

2.8

Grundkenntnisse des Qualitätswesens

Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements

2.9

Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen

2.10

Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

2.11

Grundkenntnisse des Sozialrechtes (wie z. B. Kranken-,
Pensions-, Arbeitslosenversicherung)

2.12

Kenntnis der Patientenan- bzw. -aufnahme

Patienten an- bzw. aufnehmen

2.13

Kenntnis der administrativen Aufgaben während und nach Abschluss der Patientenbehandlung (Behandlungsdokumentation)

Administrative Arbeiten im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung durchführen (Behandlungsdokumentation)

2.14

Terminvereinbarung und
-koordination mit Patienten

Empfang der Patienten

2.15

Kenntnis des Datenschutzes und der Geheimhaltung von Patientenunterlagen

2.16

Kenntnis des fachgerechten Umgangs mit besonderen Patientengruppen wie z. B. mit Kindern, schwierigen Patienten, Schmerzpatienten

Fachgerechter Umgang mit besonderen Patientengruppen wie z. B. mit Kindern, schwierigen Patienten, Schmerzpatienten

3.

Betriebliches Rechnungswesen, Beschaffung und Angebot

3.1

Kenntnis des betrieblichen Warenbestellwesens (Bestellmengen, Bestellzeitpunkte), der Wareneingangskontrolle und der Warenbewegung sowie der sich daraus ergebenden Belege

Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform durchführen sowie Kontrollieren der Warenlieferungen

3.2

Kenntnis der Verwaltung und Kontrolle von Lagerbeständen

3.3

Mitwirken bei der Verwaltung und Kontrolle von Lagerbeständen, Ermittlung des Lagerbedarfes und Überwachung des Lagerbestandes, unter Verwendung betrieblicher EDV-Systeme

3.4

Überprüfen allfälliger Verbrauchsfristen und Ablauftermine

3.5

Kenntnis der Verrechnung mit Patienten, privaten Versicherungen und Sozialversicherungsträgern

Durchführung der Verrechnung mit Patienten, privaten Versicherungen und Sozialversicherungsträgern

3.6

Grundkenntnisse des Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten

Kenntnis des betriebsspezifischen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten

3.7

Grundkenntnisse der Kassaführung und des Kassabuchs

Kenntnis der Kassaführung

3.8

Kenntnis des Zahlungsverkehrs und des betriebsüblichen Verfahrens bei Zahlungsverzug, Mahnwesen

Mitarbeit beim Zahlungsverkehr

3.9

Grundkenntnisse der betrieblichen Buchführung und der betrieblichen Buchungsunterlagen

4.

Fachliche Grundlagen und Fachkunde

4.1

Fachliche Grundlagen

4.1.1

Grundkenntnisse der Anatomie/Histologie/Physiologie

4.1.2

Grundkenntnisse der zahnspezifischen Anatomie (Histologie, Physiologie)

Kenntnis der zahnspezifischen Anatomie, Histologie, Physiologie

4.1.3

Grundkenntnisse der Befundlehre und Krankheitslehre

4.1.4

Grundkenntnisse der spezifischen Erkrankungen der Mundhöhle und des stomatognathen Systems

4.1.5

Grundkenntnisse der Pharmakologie und der wichtigsten Arzneimittelformen und –gruppen sowie deren Verabreichung

4.1.6

Grundkenntnisse über Medizinprodukte sowie Grundlagen über deren Aufbereitung

4.2

Fachkunde

4.2.1

Kenntnis der Röntgen-maßnahmen unter Beachtung des Strahlenschutzes

Mitarbeit bei Röntgen-maßnahmen unter Beachtung des Strahlenschutzes

4.2.2

Grundkenntnisse der konservierenden Zahnheilkunde

Kenntnis der konservierenden Zahnheilkunde (insbesondere Kariesursachen und -entstehung, Kariesdiagnostik, Füllungstherapie, Wurzelbehandlung)

4.2.3

Kenntnis der Absaugtechnik

4.2.4

Mitarbeit beim Legen und Entfernen von provisorischen Füllungen, plastischen Füllungen, Einlagefüllungen und Kronen

4.2.5

Durchführung begleitender Maßnahmen bei der zahnärztlichen Diagnostik und Therapie

4.2.6

Grundkenntnisse der prothetischen Zahnheilkunde

Kenntnis der prothetischen Zahnheilkunde (Abformung, Bissnahme, festsitzender und abnehmbarer Zahnersatz, Versorgung des zahnlosen Mundes, Situationsabdrücke, Provisorienherstellung, Implantatprothetik)

4.2.7

Grundkenntnisse des zahntechnischen Labors

Kenntnis des zahntechnischen Labors und der dort anfallenden Laborarbeiten

Herstellen von Modellen und von Provisorien für festsitzenden Zahnersatz sowie Durchführen einfacher Reparaturen von gebrochenen oder gesprungenen Prothesen

4.2.8

Grundkenntnisse der zahnärztlichen Chirurgie

Kenntnis der zahnärztlichen Chirurgie (Chirurgische Instrumente und Materialien, chirurgische Eingriffe, Implantate, Anästhesie, Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen)

4.2.9

Herstellen eines sterilen Operationsumfeldes

4.2.10

Grundkenntnisse der Kieferorthopädie

Kenntnis der Kieferorthopädie (Zahnstellungs- und Kieferanomalien, kieferorthopädische Diagnostik und Behandlung)

4.2.11

Grundkenntnisse der Prophylaxe und Parodontologie

Kenntnis der Prophylaxe und Parodontologie (Befunderhebung, Diagnostik und Therapie von Parodontalerkrankungen, Ernährungsrichtlinien, Mundhygienemaßnahmen, Dentalhygienehilfsmittel)

4.2.12

Mitarbeit bei der Prophylaxe (Sichtbarmachen von Belägen, Belagkontrolle, Reinigung und Politur der Zähne, lokale Fluoridierung)

4.2.13

Durchführung begleitender Maßnahmen bei der Mundhygiene

4.2.14

Mitarbeit bei Kariesindizes und Kariesrisikobestimmungen

4.2.15

Mitarbeit bei der Erstellung des Parodontalstatus

      

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017

Gesetzesnummer

20006342

Dokumentnummer

NOR40107119

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