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Artikel 1 Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.2009

Artikel 1

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.

Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20006299

Dokumentnummer

NOR40105763

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