Artikel 1
Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.
Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.
Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
20006299
Dokumentnummer
NOR40105763
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