Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist auf alle Bediensteten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen anzuwenden.
Zu Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 244/2016 lautet: „In den §§ 1, 4 und 7 Z 3 wird die Wortfolge „Bundesministerium für Gesundheit“ ersetzt durch die Wortfolge „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“.“ Die Anordnung wurde in der grammatikalisch richtigen Form durchgeführt.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2017
Gesetzesnummer
20006289
Dokumentnummer
NOR40198760
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)