§ 6
Treten Umstände ein, die eine Änderung der auf dem Dienstausweis aufgedruckten Daten erforderlich machen, ist der Dienstausweis einzuziehen und eine neuerliche Ausstellung zu veranlassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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